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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
SCHUMACHER GmbH . Siegener Straße 10 . 57612 Eichelhardt/Germany

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachstehend auch nur „Besteller“ genannt), insbesondere für Verträge über den Verkauf und / oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachstehend auch nur „Ware“ genannt), unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen, und für Verträge über sonstige Leistungen.

1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Kataloge, Preislisten, technische Dokumentationen und sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen stellen kein Angebot dar.

2.2. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

2.3. Konstruktions- oder Formänderungen, die durch eine Weiterentwicklung der Technik bzw. durch rechtliche Regelungen bedingt sind, bleiben vorbehalten, sofern der Gegenstand der Bestellung nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Aufrechnung

3.1. In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

3.2. Unsere Forderungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar und fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

3.3. Spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung kommt der Besteller in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

3.4. Der Besteller kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers davon unberührt. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur auf Grund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

4. Versand, Lieferumfang und -fristen, Verpackungen

4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Besteller über. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs oder um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt über.

4.2. Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung.

4.3. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt. Teillieferungen und Teilleistungen sind innerhalb der Lieferfristen zulässig, wenn die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4.4. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

4.5. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten). Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Handelt es sich um ein Geschäft mit einem Verbraucher, werden wir diesem eine etwaig erhaltene Gegenleistung erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

4.6. Beim Versendungskauf (§ 447 BGB) werden Porto- und Verpackungsspesen gesondert in Rechnung gestellt. Eine Rückübereignung von Verpackungen an uns kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Verpackungen in einem einwandfreien Zustand befinden. Unser Einverständnis zur Rückübereignung kann nur dann unterstellt werden, wenn die Verpackungen frachtfrei zurückgeschickt werden.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gilt:

a) Im Voraus bezahlte Ware unterliegt keinem Eigentumsvorbehalt.

b) Im Übrigen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

5.2. Gegenüber einem Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt:

a) Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich durch uns erklärt wird oder wir die Rückgabe der Liefergegenstände verlangen.

b) Der Besteller hat unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sorgfältig für uns zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Schadensrisiken zu versichern. Der Besteller tritt seine im Schadensfall entstehenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluss des Leistungs- bzw. Lieferauftrages an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

c) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Kaufpreiszahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

d) Der Besteller ist bis auf Widerruf gemäß unten (3) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und / oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(1) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(2) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

(3) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(4) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

6. Gewährleistung

6.1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

6.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt waren.

6.3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB).

6.4. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Besteller bei Vertragsabschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch sowie auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind, sind in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.5. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs oder einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, setzen die Mängelansprüche des Bestellers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

6.6. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, nehmen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung vor. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Ein- und Ausbaukosten tragen und erstatten wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.7. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

6.8. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

7. Haftung

7.1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2. Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzungen), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.3. Die sich aus 7.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zu Gunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Personenbezogene Daten

8.1. Personenbezogene Daten sind vom Besteller unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.

8.2. Personenbezogene Daten werden von uns stets nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Insbesondere werden personenbezogene Daten nur nach Einwilligung der betreffenden Personen und unter Hinweis auf das diesen zustehende jederzeitige formlose Widerrufsrecht verwendet.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1. Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Sitz.

9.2. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Sitz. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

9.3. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

Stand: 05/2020